01 GELTUNGSBEREICH
Lieferungen und Leistungen von PROCON IT erfolgen ausschließlich im unternehmerischen Verkehr und nur zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich und ausschließlich besondere andere Bedingungen von PROCON IT (Bedingungen für Schulungsleistungen etc.) einbezogen sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, PROCON IT stimmt deren Geltung vorab zu.
Gelieferte Software ist grundsätzlich ablauffähig auf der von PROCON IT ausdrücklich genannten Hardware. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software (Beschaffenheit) bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, wie z. B. über Kompatibilität mit Geräten bzw. Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
02 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. PROCON IT kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.Die Angebote von PROCON IT sind freibleibend.
An Zeichnungen und Unterlagen im Rahmen des Angebots behält sich PROCON IT das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
03 BESCHAFFENHEIT
Die Beschaffenheit der von PROCON IT zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach dem schriftlichen Vertrag. In Bezug auf Software, die nicht von PROCON IT stammt, gelten die mit der Software ausgehändigten Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller, die PROCON IT dem Kunden auf Wunsch gerne vorab zur Verfügung stellt, sowie nachrangig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
04 RÜCKTRITT
Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht PROCON IT ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe zu:
PROCON IT kann binnen zwei Wochen, nachdem ihr der Rücktrittsgrund bekannt geworden ist, unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit oder fähig ist (Antrag auf Insolvenzverfahren, etc.) oder PROCON IT infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl PROCON IT alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.
05 LIEFERUNG UND LEISTUNGEN
PROCON IT behält sich ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und -leistungen vor, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von PROCON IT für den Kunden zumutbar ist.
Liefer-/Bereitstellungstermine oder Liefer-/Bereitstellungsfristen sind unverbindlich, soweit die PROCON IT sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart hat. Liefer-/Bereitstellungsfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Entsprechende Fristen sind eingehalten, wenn (1) die Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abholung dem Kunden angezeigt wird, (2) der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt bzw. wenn (3) die Installation des Liefergegenstandes beim Kunden beginnt. Höhere Gewalt oder bei PROCON IT oder deren Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, die PROCON IT oder deren Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Liefergegenstände zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, oder die Leistung zu erbringen, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Liefer- bzw. Leistungsstörungen zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten unter Ausschluss von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung.
Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Der Kunde kann acht Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist PROCON IT schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Übernahme des vom Verzug betroffenen Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt PROCON IT in Verzug.
Ist PROCON IT in Verzug, ist der Anspruch des Kunden in dieser Hinsicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bei einfacher Fahrlässigkeit von PROCON IT auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Verzugsschaden beschränkt. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen. Das Recht des Kunden auf Rücktritt und Wandlung bleiben unberührt.
Bei Unterstützungsleistungen von PROCON IT ist PROCON IT nur für die Unterstützungsleistung und der Kunde für das Gesamtergebnis verantwortlich.
PROCON IT kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
06 SOFTWAREÜBERLASSUNG
PROCON IT räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges Gerät und für die in der Auftragsbestätigung bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, Individualsoftware auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten gleichzeitig zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung von PROCON IT und einer Ergänzung des Vertrages.
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einer einzigen Zentraleinheit ist unzulässig.
Der Kunde darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, soweit er nicht für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der Benutzer abhängige Netzwerklizenz entrichtet hat. Falls der Kunde über eine Lizenz für mehrere Benutzer verfügt, muss der Kunde angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software benutzen, nicht die Zahl der Lizenznehmer übersteigt.
Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl von PROCON IT gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.
Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn, letztere erfolgt zum eigenen Gebrauch des Kunden zu Archivierungs- und Sicherungszwecken. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden.
Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Die in dieser gesetzlichen Bestimmung angesprochenen Handlungen dürfen nur dann Dritten übertragen werden, wenn PROCON IT nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist nicht bereit ist, die gewünschte Herstellung der Interoperabilität gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.
Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken von PROCON IT zu gebrauchen.
Stammt die Software von einem dritten Hersteller, so gelten dessen Nutzungsrechtsregelungen vorrangig. Der Kunde besitzt nicht das Recht einer Weiterlizenzierung von Software. Bei Be- oder Weiterverarbeitung der Software durch den Kunden erwirbt PROCON IT hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Verstößt der Kunde gegen eine dieser Bestimmungen, so kann PROCON IT das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung nach Ablauf der Nachfrist schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird.
07 MITWIRKUNG DES KUNDEN
Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z. B. Kabelverlegung, Setzen von Steckdosen, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen, außer es ist ausdrücklich anders schriftlich mit der PROCON IT vereinbart. Mehraufwendungen von PROCON IT durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen – solche sind Hauptpflicht des Kunden – hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und PROCON IT neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte von PROCON IT gemäß Nr. 8 dieser Bedingungen unberührt.
Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung des Liefergegenstandes nach den Vorgaben von PROCON IT bzw. des Herstellers her.
Der Kunde trifft geeignete (schadensmindernde) Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, zeitnahe Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Auf Anforderung von PROCON IT stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde.
Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht PROCON IT Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Der Kunde wird zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel verwenden, die den Spezifikationen des Liefergegenstandes entsprechen.
Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden können in der Leistungsbeschreibung spezifiziert werden.
08 ÜBERGABE
Bleibt der Kunde mit der Annahme/Abholung der Liefergegenstände bzw. der Leistung – diese ist Hauptpflicht für den Kunden – länger als 14 Tage ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige von PROCON IT in Verzug, so kann PROCON IT dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zur Annahme/Abholung des Liefergegenstandes bzw. der Leistung setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist PROCON IT berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme/Abholung ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht imstande ist.
PROCON IT kann im Fall des Annahmeverzuges des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die sie für die erfolglose Bereitstellungsanzeige sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Liefergegenstände machen musste.
09 GEFAHRÜBERGANG
Soweit Ware nach Absprache versendet wird, geht die Gefahr mit Übergabe der Liefergegenstände an den Transporteur auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PROCON IT noch andere Leistungen, z. B. Versendung und Installation, übernommen hat oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung.
Auf Wunsch des Kunden werden auf seine Kosten die zu versendenden Liefergegenstände durch PROCON IT gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
Verzögert sich der Versand infolge von vom Kunden zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Kunden über. PROCON IT wird auf Wunsch und Kosten des Kunden diejenigen Versicherungen abschließen, die dieser verlangt.
Werkleistungen von PROCON IT gelten als abgenommen, wenn der Kunde binnen 2 Wochen nach Anzeige der Fertigstellung der Leistung durch PROCON IT keine Mängel schriftlich oder per Fax gerügt hat.
10 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Es gelten die Preise gemäß der Vereinbarung in der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz von PROCON IT. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung (Zölle etc.) sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen und weiterer, vom Kunden gewünschter Sonderleistungen (Eilzuschläge etc.) hinzu.
In den Preisen für die Software sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet, außer es ist im Vertrag schriftlich anders geregelt.
Die Rechnungen von PROCON IT sind innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen. Teilleistungen werden in Rechnung gestellt.
Stimmt PROCON IT nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Abholung/Ablieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen PROCON IT und dem Leasingunternehmen Zinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 5% für die Zahlungszielverlängerung zu leisten.
PROCON IT behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.
Der Kunde darf gegen Forderungen von PROCON IT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
Für die Nutzung von Software auf Dauer ist der Kunde zur vorherigen Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung.
11 EIGENTUMSVORBEHALT
PROCON IT behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die PROCON IT zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. Die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, insbesondere an Software, erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche im obigen Sinne.
Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Ein Widerruf darf nur dann erfolgen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten gegenüber PROCON IT nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt PROCON IT seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, so tritt der Kunde PROCON IT denjenigen Teil der Forderung ab, der dem Preis des Liefergegenstandes entspricht.
Kommt der Kunde infolge Mahnung in Zahlungsverzug, ist PROCON IT nach Mahnung und Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Sache verpflichtet.
Der Kunde wird im Eigentum von PROCON IT befindliche Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern.
12 ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG VON MÄNGEL
Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung bei Mängeln wird Folgendes vereinbart:
Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von PROCON IT je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion, durch Lieferung von Patches oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. Jegliche Mängelansprüche entfallen, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von PROCON IT Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den PROCON IT- bzw. den Herstellerrichtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Die Mängelansprüche umfassen nicht die Behebung von Mängeln, die darauf beruhen, dass andere Komponenten der Kundensystemumgebung nicht in der Lage sind, Daten fehlerfrei zu verarbeiten und mit Produkten von PROCON IT korrekt auszutauschen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist PROCON IT berechtigt, die PROCON IT entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu bekommen. Dieser Paragraph gilt sinngemäß auch für Werkvertragsleistungen.
13 HAFTUNG
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PROCON IT auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ansonsten haftet PROCON IT im Falle einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt PROCON IT bei Vertragsabschluss nach den PROCON IT damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Kunde wird PROCON IT frühzeitig auf einen drohenden Schaden aufmerksam machen, der die Vergütung für die entsprechende Leistung von PROCON IT übersteigen würde. Die Haftung von PROCON IT für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit in jedem Fall auf 25% des Auftrags- bzw. Teilauftragswertes begrenzt.
14 AUSFUHRGENEHMIGUNGEN
Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.
15 SCHUTZRECHTE DRITTER
Der Kunde verpflichtet sich, PROCON IT von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und PROCON IT auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. PROCON IT ist berechtigt, aufgrund der Schutzbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
16 GEHEIMHALTUNG
Beide Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten auch die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnisse.
17 GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL, VERTRAGSSPRACHE
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von PROCON IT zuständige Gericht.
Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
18 SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung gemäß der oben erwähnten vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
19 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PROCON IT.
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von PROCON IT übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag. Der Kunde hat seinen Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens PROCON IT unverzüglich anzuzeigen.
Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer PROCON IT bekanntzugeben und PROCON IT die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von PROCON IT gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist.
Stand: August 2020